Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,44246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 56 SGG, § 58 Abs 1 SGB 6, § 149 Abs 5 S 1 SGB 6, § 256a SGB 6, § 6 Abs 2 AAÜG
Sozialgerichtliches Verfahren - unterschiedliche Klagebegehren: Feststellung und Zahlung einer höheren Regelaltersrente sowie Feststellung von Zeiten nach dem AAÜG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung von Verfahren im sozialgerichtlichen Verfahren; Klagen auf Feststellung und Zahlung einer höheren Regelaltersrente sowie Feststellung von Zeiten nach dem AAÜG sind unterschiedliche Klagebegehren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 25.10.2012 - S 10 R 208/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12
- BSG, 09.10.2013 - B 13 R 345/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 125/00 R
Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassung zum 1.7.2000
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12
Das Bundessozialgericht (BSG) habe insoweit keine verfassungsrechtlichen Bedenken geäußert (Urteil vom 30. Juli 2002 - B 4 RA 125/00 R -). - BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12
Nach der Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei der Entscheidung über die Höhe der Rentenanpassung um einen selbständigen Streitgegenstand (BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/02 R - Rdnr. 12, juris), der von dem Regelungsgegenstand der Berechnung der Altersrente zu trennen ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 07.05.2008 - L 1 RA 91/05
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12
Schließlich fehlt es auch an einer Rechtsgrundlage für den Zwang zu einer Vereinigung der Klage gegen einen Rentenversicherungsbescheid mit einer Klage gegen einen Feststellungsbescheid nach AAÜG (vgl. zum Ganzen schon Urteil des Senats vom 07. Mai 2008 - L 1 RA 91/05 - juris). - BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R
Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 25.04.2013 - L 1 RS 43/12
Abstellend auf die so genannte "Ankündigungsentscheidung" des 4. Senats des BSG (Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R -) hat der Kläger beantragt, den Termin zur Öffentlichen Sitzung aufzuheben und den Rechtsstreit auszusetzen, da das vorliegende Verfahren gegen die Beklagte als Rentenversicherungsträger und sein weiteres Verfahren vor dem SG gegen den Träger der Zusatzversorgung zusammen zu führen seien.